Liebe ASEGO Kundinnen und Kunden,
die biha hat eine Information veröffentlicht, dass im Rahmen der Abrechnung der jährlichen vdek-Folge-Reparaturpauschale seitens des vdek die Einreichung des sogenannten „Begleitzettel für Urbelege“ in allen Abrechnungsfällen empfohlen wird, um eine reibungslose Abrechnung der jährlichen Folge-Reparaturpauschale zu gewährleisten.
Zwar erfolgt die Abrechnung der jährlichen Folge-Reparaturpauschalen nach § 12 des Rahmenvertrages als rein elektronischer Datensatz explizit ohne Urbelege. Der vdek verweist jedoch auf die Richtlinie zum Datenaustausch, welche derzeit noch keine „papierlose“ Abrechnung kenne.
Herzliche Grüße
Ihr ASEGO-TEAM